Gleiche Rechte in der virtuellen ETV und Umgang mit Störungen Beendet
Freitag, 24. Januar 2025 11:50 - 12:30 CET
ReferentIn: Dr. Frank Zschieschack
Der Gesetzgeber ermöglicht nunmehr eine rein virtuelle Eigentümerversammlung. Die Teilnahme und Rechteausübung muss jedoch mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein. Hier geht der Gesetzgeber deutlich über die Anforderungen hinaus, die bei anderen virtuellen Zusammenkünften im Gesellschaftsrecht verlangt werden. Für die Praxis folgen hieraus eine Reihe von Fragen: Was gilt im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit einer Wohnungseigentumsversammlung? Ist es zulässig, dass die Teilnehmer ihr Bild abschalten? Was passiert, wenn Teilnehmer den Kontakt zur Veranstaltung verlieren?
Das Referat erläutert welche Anforderungen für virtuelle Eigentümerversammlungen gelten und wo Anfechtungsrisken lauern.
RednerInnen
Dr. Frank Zschieschack ReferentIn
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main
Eine virtuelle Eigentümerversammlung muss mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein. Das Referat erläutert, was der Verwalter bei der Organisation und Durchführung der Versammlung, etwa mit Blick auf die Nichtöffentlichkeit und Sichtbarkeit der Teilnehmer, beachten muss.