Die Modernisierende Instandhaltung: Fehlende Weichenstellung oder bewusste Lücke? Beendet
Donnerstag, 23. Januar 2025 14:00 - 14:45 CET
ReferentIn: Prof. Dr. Florian Jacoby
Die Wohnungseigentümer können seit 1.12.2020 bauliche Veränderungen nach § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschließen. Der Mehrheit droht aber die Last, die Kosten dieser Veränderungen zu tragen. Denn aus § 21 Abs. 3 WEG folgt, dass grundsätzlich die Ja-Stimmen die Kosten tragen. Die gemeinschaftliche Kostenlast ordnet abweichend davon § 21 Abs. 2 WEG nur an, wenn sich die Maßnahme amortisiert oder wenn die Eigentümer mit einer qualifizierten Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und 50 % aller MEA zustimmen. Der Vortrag stellt diese Regelung anhand von Beispielen vor und zeigt Möglichkeiten der Beschlussfassung auf. Insbesondere wird auch der Frage nachgegangen, ob sich Besonderheiten ergeben, wenn die bauliche Veränderung anlässlich eines Erhaltungsbedarfs vorgenommen wird. Das alte Recht hatte für diesen Fall der sog. modernisierenden Instandsetzung Erleichterungen zugelassen.
RednerInnen
Prof. Dr. Florian Jacoby ReferentIn
Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld
Seit der Reform 2020 können bauliche Veränderungen deutlich leichter beschlossen werden. Der Vortrag lotet Anfechtungsrisiken aus, wenn Veränderungen auf gemeinschaftliche Kosten aller Eigentümer beschlossen werden.