Die auf Hochtouren laufende Gesetzgebungsmaschine hat dem Verwalter gerade im Jahr 2024 eine Vielzahl neuer Pflichten auferlegt und es ist davon auszugehen, dass weitere folgen.
Angesichts der gestiegenen Anforderungen und des Mangels an Fachpersonal stellt sich die Frage, wie dies aufgefangen werden kann.
Daher bietet es sich an, im Rahmen des Verwaltervertrags Zusatzvergütungen zu vereinbaren.
Zu bedenken sind aber auch, dass Bestandsverträge solche Vergütungsverzeichnisse bzw. die notwendigen Neuregelungen noch nicht enthalten.
Im Rahmen des Vortrags werden anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten der Preisgestaltung des Verwalters im Rahmen des BVI-Verwaltervertrags und durch Beschluss der Eigentümerversammlung beleuchtet:
Rechtliche Grundlagen der Preisgestaltung im Verwaltervertrag
Vorgaben des Verbraucherschutzrechts
Preisgleit-, Index- und Spannungsklauseln
Zusatz- und Sondervergütungs- / Mehrbelastungsklauseln
Vergütungserhöhung im laufenden Vertragsverhältnis
Vorbereitung und Abwicklung von Erhaltungsmaßnahmen
Sonderaufgaben des Verwalters im Rahmen des GEG
Abhaltung von (hybriden und virtuellen) Eigentümerversammlungen
Zusatzaufwand für die Grundbucheintragung von Beschlüssen
Zusatzaufwand für die Umsetzung des § 35a EStG
Zusatzaufwand für die Umsetzung der Heizkostenverordnung und des CO2KostAufG
Zusatzaufwand für die Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei Krall, Kalkum & Partner, Solingen
Jeder Verwalter stöhnt wegen der neuen gesetzlichen Aufgaben. Warum beklagen, was nicht zu ändern ist? Die neuen Herausforderungen bieten die Chance, Zusatzvergütungen zu generieren. Wie und wofür, zeigt dieser Vortrag auf.
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