Die Informationspflichten des Verwalters & warum interessiert mich der Mieter in der WEG
Der WEG-Verwalter als Auskunftsbüro – Anspruchsdenken und Realität
Die regelmäßigen Anfragen und Auskunftsverlangen der Eigentümer sind einer der großen „Zeitfresser“ bei der täglichen Verwaltungsarbeit, ganz zu schweigen von gewünschten Einsichtnahmen in die Verwaltungsunterlagen.
Dies stellt Verwalterinnen und Verwalter vor die kaufmännische und rechtliche Entscheidung, in welchem Umfang er solchen Begehren nachkommen will und muss.
Der Vortrag zeigt auf, welche Informationspflichten der Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE tatsächlich erfüllen muss und wie er berechtigten Informations-, Auskunfts- und Einsichtnahmeverlangen ressourcenschonend nachkommen kann.
Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Rolle des Mieters von Wohnungseigentum.
Auch diesem gegenüber bestehen Informationspflichten, wenn die Gemeinschaft zur Instandsetzung in den Bereich des Sondereigentums eingreifen muss. Zudem dürfen auch Mieter zur Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen.
Neben der Frage, ob und welche Auskünfte und Unterlagen tatsächlich bereitzustellen sind, wird geklärt, wie und in welchem Umfang Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren ist. Dabei wird auch der oft diskutierte Datenschutz mitbehandelt.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei Krall, Kalkum & Partner, Solingen
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