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Aktuelle, insbesondere bayrische WEG-Rechtsprechung Beendet

Samstag, 22. Februar 2025 13:30 - 14:15 CET

ReferentIn: Dr. Olaf Riecke

Beantwortet werden u.a. folgende Fragen:

  • Ist bei weniger schwerwiegenden Pflichtverstößen des Verwalters vor Ausspruch der Kündigung aus wichtigem Grund eine Abmahnung erforderlich?
  • Können vertretungsberechtigte Organe der juristischen Person in den Verwaltungsbeirat gewählt werden? Was bedeutet „Überwachen“ des Verwalters im Sinne des § 29 Abs. 2 S. 1 WEG?
  • Ist eine erstmalige Beteiligung eines bisher bei der Kostenerhebung unberücksichtigten Wohnungseigentümers an bestimmten Kosten per Beschluss mit einfacher Mehrheit gemäß § 16 Abs.2 Satz 2 WEG möglich?
  • Müssen Befüllungs- und Entnahmeschlüssel bei der Rücklage identisch sein?
  • Sind nach Einheiten kalkulierte Verwaltergebühren auch so auf die Eigentümer umzulegen?
  • Wann liegt ein wirksamer Absenkungsbeschluss vor?
  • Besteht ein Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines bereits bestehenden Aufzugs?
  • Handelt es sich jedenfalls im Schwerpunkt bei einer Aufzugssanierung um eine Instandsetzungsmaßnahme i.S.d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG, wenn überwiegend Bauteile erneuert werden (Ersatzbeschaffung)?
  • Entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die GdWE - um hohe Erhaltungskosten zu sparen - das Sondereigentum an der maroden Einheit selbst erwerben will?
  • Entspricht ein Eigentümerbeschluss, dass sämtliche Balkonkästen nach innen gehängt werden oder entfernt müssen (gemäß Hausordnung) grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung?
  • Hat eine Gemeinschaft in der Zeit nach Inkrafttreten der WEG-Reform, aber vor Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen nicht zertifizierten Verwalter bestellt: Begründet dies einen späteren Abberufungsanspruch eines Eigentümers?

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  • Kommt es bei der Prüfung nach § 47 WEG darauf an, ob der Altvereinbarung ein von dem aktuellen oder zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Rechtsstatus maßgeblich abweichender individueller Regelungsgehalt zukommt, der für einen Versteinerungswillen spricht?
  • Setzt die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter voraus, dass in dem Beschluss zugleich ausdrücklich ein für den Verwalter verbindlicher Entscheidungsmaßstab vorgegeben wird?
  • Hat der Verwaltervertrag Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer?
  • Muss der - auch in der Kostenentscheidung - erfolgreiche Anfechtungskläger von allen Prozesskosten über die spätere Jahresabrechnung freigestellt werden?
  • Welche Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können zur gerichtlichen Ungültigerklärung führen?
  • Kann die GdWE auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichtete Rechte/Ansprüche an sich ziehen?
  • Besteht Beschlusskompetenz für die Gestattung einer baulichen Veränderung auch dann, wenn sie dazu führt, dass die in einer Vereinbarung vorgesehene Nutzung des Gemeinschaftseigentums faktisch nicht mehr möglich ist?

RednerInnen

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Dr. Olaf Riecke ReferentIn

weiland Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese

1.Lokale Rechtsprechung zum WEG insbesondere aus München und
2. BGH-Rechtsprechung zum WEG, jeweils mit Praxisrelevanz für die WEG-Verwaltung.