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BVI-Webinar: Die Förderprogramme des Bundes - BEW und Co in der WEG- Übersicht über Programme und welche Schritte Verwalter und WEG gehen müssen



Seit dem 19.01.2024 können Anträge für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.


Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen gemäß GEG verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein soll.


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.


Was genau gefördert wird und wie WEG und Verwalter von den Programmen profitieren können, erläutert unser Energie-Effizienz-Experte, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Cornelius Ober, Experte Master of Business Marketing (MBM) und Fachingenieur TGA VDI (Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR).


Anschaulich und am praktischen Beispiel erläutert er Programme und notwendige Verfahrensschritte.


Wir freuen uns, wenn Sie am 15.02.24 mit dabei sind.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr BVI e.V.


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Organisatorische Hinweise:

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Donnerstag, 15. Februar 2024, 14:00 - 15:30 CET

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