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Aktuelle Rechtsprechung zum Miet- und WEG-Recht

Freitag, 14. März 2025 14:30 - 15:15 CET

ReferentIn: Dr. Olaf Riecke

Teil 1 Mietrecht

Beantwortet werden u.a. folgende Fragen:

Teilnehmerfrage: Eine GdWE hat Modernisierungen durchgeführt. Die Wohnungen sind vermietet und der SE-Verwalter muss nun Modernisierungsankündigungen und -erhöhungen für die Eigentümer im Rahmen seiner SE-Verwaltung durchführen. Handlungsempfehlungen?

Kann ein sog. Stichtagszuschlag auf aktuelle Mietspiegelwerte mit einem Anstieg des Verbraucherpreisindexes begründet werden?

Ist die Miete bei einer Legionellenbelastung oberhalb des Maßnahmenwerts von 100 KbE/100 ml Wasser, aber weit unter 10.000 KbE/100 ml Wasser gemindert?

Ist eine formularvertraglich geregelte Quotenabgeltungsklausel wirksam? Wenn Nein: Hat dies Auswirkungen auf die allgemeine Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen? Ist eine individualvertraglich geregelte Quotenabgeltungsklausel wirksam?

Wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter für Strom einfach eine Pauschale zahlt: Gilt das auch in Zeiten steigender Kosten? Wenn JA: Kann der Vermieter dann Zähler einbauen und in der nächsten Abrechnung von der Pauschale auf Abrechnung nach gemessenem Verbrauch umstellen?

Unter welche Betriebskostenposition fallen Wartungskosten der RLT (Klimaanlage)?

Was muss der Vermieter bei einer papierlosen Büroverwaltung im Rahmen der Belegeinsicht dem Mieter vorlegen?

Wann vermag eine Aufrechnung die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 S.1 BGB zu durchbrechen?


Teil 2 WEG-Recht

Beantwortet werden u.a. folgende Fragen:

Kann z.B. bei möglicherweise baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen per Mehrheitsbeschluss eine Genehmigung unter „Vorbehalt“ oder „Bedingung“ erteilt werden?

Bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung:  Widerspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den auf diesen Gebäudeteil (hier der Tiefgarage) entfallenden Kosten zu beteiligen? Wann bedarf eines sachlichen Grundes, damit die Kosten auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden dürfen.

Entspricht eine Delegation auf den Verwalter ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer selbst die grundlegende Entscheidung (zu Erhaltungsmaßnahmen) über deren Vornahme getroffen haben?

Hat der Verwaltervertrag Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer?

Muss der - auch in der Kostenentscheidung - erfolgreiche Anfechtungskläger von allen Prozesskosten über die spätere Jahresabrechnung freigestellt werden?

Welche Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können zur gerichtlichen Ungültigerklärung führen?

Wer schuldet die Erstellung der Jahresabrechnung gegenüber dem Sondereigentümer?

Reicht es aus, wenn der geschuldete Einzelbetrag einer beschlossenen Sonderumlage bestimmbar ist und von den Wohnungseigentümern selbst errechnet werden kann? Legt ein Beschluss über eine Sonderumlage mit fehlerhaftem Verteilungsschlüssel die endgültige Kostenverteilung verbindlich fest?

Ist es ausreichend, wenn im Beschluss nur eine Regelung zur Hybrid-Versammlung über den Umfang der Gestattung und die davon erfassten Eigentümerrechte getroffen wird?

Müssen grundsätzlich bei größeren Erhaltungsarbeiten und Sanierungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt werden? Genügen auch weniger, wenn keine drei Angebote zu erlangen sind? Wie weit geht der Ermessensspielraum der Eigentümer?

Haftet ein Verwalter, der die Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) in der Zwangsversteigerung eines Sondereigentums unterlässt?

Wer trägt die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen an der (verstopften) Abwasserleitung? Ist die Abwasserleitung gemeinschaftliches oder Sondereigentum, soweit sie im Fußboden des Sondereigentums verläuft?


Hat eine Gemeinschaft in der Zeit nach Inkrafttreten der WEG-Reform, aber vor Inkrafttreten des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG einen nicht zertifizierten Verwalter bestellt: Begründet dies einen späteren Abberufungsanspruch eines Eigentümers?

RednerInnen

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Dr. Olaf Riecke ReferentIn

weiland Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese

1. Rechtsprechung zum Mietrecht;
2. BGH-Rechtsprechung zum WEG
jeweils mit Praxisrelevanz für die SE- und WEG-Verwaltung.