
Programm
Eröffnung der Fachausstellung und Eintreffen der Teilnehmer
Donnerstag, 13. März 2025 09:00 - 09:30 CET
Begrüßung der Tagungsteilnehmer und Vorstellung der Fachaussteller
Cornelia Hopf-Lonzen
Donnerstag, 13. März 2025 09:30 - 09:50 CET
Grußwort und Aktuelles
Mark Zimni
Donnerstag, 13. März 2025 09:50 - 10:00 CET
Mietrecht 1 – Nur für Könner: Wohnungsübergabe und Wohnungsrückahme – Aktuelle Rechtsprechung und Tipps für die Praxis
Mario Viehweger
Donnerstag, 13. März 2025 10:00 - 10:45 CET
Balkonkraftwerke in der WEG – bauliche Veränderungen oder nicht? Handlungsempfehlungen
Cathrin Fuhrländer
Donnerstag, 13. März 2025 10:45 - 11:30 CET
Balkonkraftwerke in der WEG – was darf der Eigentümer und was muss beachtet werden?
Effizientere Eigentümerversammlungen - in Präsenz, hybrid und neu auch rein virtuell (Vulcavo)
Marko Steinbach
Donnerstag, 13. März 2025 11:30 - 11:45 CET
Effizientere Eigentümerversammlungen – rein in Präsenz, in hybrid und neu auch rein virtuell. Eine Anleitung aus der Praxis für schnellere Abläufe und automatisierte Arbeitsschritte.
Kaffeepause in der Fachausstellung
Donnerstag, 13. März 2025 11:45 - 12:15 CET
KI in der WEG-Verwaltung
Johann Woronzow
Donnerstag, 13. März 2025 12:15 - 12:30 CET
KI-Assistenten für kontrollierbare Automatisierung interner & externer Unternehmensprozesse – Made in Germany
Auf dem Weg zur Vollautomatisierung
Kash Patton
Donnerstag, 13. März 2025 12:30 - 12:45 CET
Der Vortrag zeigt, wie der ista DataHub den Datenaustausch für die Heizkostenabrechnungautomatisiert – weg von manuellen, fehleranfälligen und redundanten Prozessen hin zur vollständigen Automatisierung.
Bericht aus Berlin – Fortbildungsangebote, Studiengänge und Qualifizierung
Dirk Lamprecht
Donnerstag, 13. März 2025 12:45 - 13:00 CET
Mittagspause, Besuch der Fachausstellung
Donnerstag, 13. März 2025 13:00 - 13:45 CET
Künstliche Intelligenz – Einsatz in der WEG-Verwaltung - Grundlagen, Kommunikation, Zukunft
Carsten Lexa, LL.M.
Donnerstag, 13. März 2025 13:45 - 14:30 CET
Wird KI wirklich jeden Bereich des Lebens bestimmen - und wenn ja, wo stehen wir dann aktuell in der KI-Entwicklung? Welche Auswirkungen werden sich ergeben für den Alltag und für das Berufsleben - und warum wird das Auswirkungen auf die WEG-Hausverwaltung haben?
KI in der WEG Verwaltung – kein Hexenwerk! DSGVO konforme Lösungen für die Praxis leicht gemacht
Reinhold Okon
Donnerstag, 13. März 2025 14:30 - 15:15 CET
Geht KI in der Wohnungsverwaltung? Na klar! Aber KI in der Wohnungswirtschaft braucht einen besonderen Fokus auf datenschutzrechtliche Aspekte. Es werden sowohl Chancen als auch Risiken von KI-Systemen beleuchtet, praktische Anwendungsbeispiele vorgestellt und konkrete Handlungsempfehlungen für den datenschutzkonformen Einsatz von KI gegeben.
Kaffeepause in der Fachausstellung
Donnerstag, 13. März 2025 15:15 - 15:45 CET
E-Rechnung: Der Tragödie erster Teil
Uwe Albus
Donnerstag, 13. März 2025 15:45 - 16:15 CET
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Herr Albus wird erläutern, wie man die Empfangsbereitschaft mit möglichst wenig Aufwand erreicht und Chancen ansprechen, die sich aus einer sanften und schrittweisen Digitalisierung der Buchführung beim Verwalter und Kunden ergeben
Podiumsdiskussion KI – smartes WEG-Management
Cornelia Hopf-Lonzen, Leon Lonzen
Donnerstag, 13. März 2025 16:15 - 17:15 CET
Abendveranstaltung (gesonderte Buchung)
Donnerstag, 13. März 2025 19:00 - 23:59 CET
Eröffnung der Fachausstellung und Eintreffen der Teilnehmer
Freitag, 14. März 2025 09:00 - 09:30 CET
Begrüßung der Tagungsteilnehmer
Cornelia Hopf-Lonzen
Freitag, 14. März 2025 09:29 - 09:30 CET
Die Übergangsfrist des § 48 Abs.1 WEG und die Fortgeltung von Altvereinbarungen (§ 47 WEG)
Dr. Olaf Riecke
Freitag, 14. März 2025 09:30 - 10:15 CET
Die Übergangsfrist des § 48 Abs.1 WEG und die Fortgeltung von Altvereinbarungen (§ 47 WEG)
Teil 1
§ 48 Absatz 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Erwerber grundsätzlich auch die Eintragung von Alt-Beschlüssen notwendig ist, Das Gesetz sieht jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2025 vor. Sie verhindert, dass Altbeschlüsse gegenüber Sondernachfolgern nicht mehr wirken, weil die Sondernachfolge eintritt, bevor der Beschluss im Grundbuch eingetragen ist.
Teil 2
§ 47 WEG enthält eine gesetzliche Vermutung, dass im Zweifel das WEMoG gilt. Wann setzt sich die Altvereinbarung trotzdem durch?